Verhüllungsverbot: Ein Ja zum Schutz der Schweiz und der hier lebenden Ausländer!

Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung – dies ist jeweils eines der ersten Argumente, die gegen die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ vorgeführt wird. Dabei will man sich aber auch elegant der Debatte verschliessen, welche diese Initiative anstossen will: Sollen wir die Wahnvorstellungen von Glaubensfanatikern dulden, welche die westliche Lebensweise ablehnen, uns als „Ungläubige“ beschimpfen und so als Menschen zweiter Klasse das Recht auf Leben absprechen wollen?

Vor einem Jahr machte der Bieler Imam Abu Ramadan schweizweit als „Hassprediger“ Schlagzeilen. In seinen Predigten liess er sich über das Weihnachtsfest aus, das in der Schweiz auch von Muslimen gefeiert wird. Weniger penibel zeigte er sich hingegen gegenüber dem Schweizer Sozialstaat, von dem er sich seit über zwei Jahrzehnten finanzieren lässt. Seit 1998 lebt der Libyer als Schutzbedürftiger in der Schweiz und kassierte in dieser Zeit gemäss Medienberichten über 800‘000 Franken an Sozialhilfe und AHV-Ergänzungsleistungen. Obwohl ihm der Asylstatus im Jahr 2017 wegen mehrfachen, illegalen Reisen nach Libyen entzogen wurde, besitzt er mittlerweile eine Niederlassungsbewilligung und bezieht Ergänzungsleistungen.

Solche religiöse Fundamentalisten sind es, welche in der Schweiz Sonderrechte einfordern und ihre extremistische Haltung mit weit sichtbaren Zeichen exzessiv zur Schau stellen wollen. Wie beim Minarett auf dem Moschee-Dach geht es bei der Gesichtsverhüllung darum, islamistische Gesellschaftsvorstellungen – hier explizit für die Frau – nach und nach durchzudrücken. Und dieser Druck wird in erster Linie auf die hier lebenden Migranten ausgeübt.

Die überwältigende Mehrheit der hier lebenden Migranten schätzt die Trennung von Kirche und Staat. Religion ist Privatsache und das soll auch künftig so bleiben. Dabei ist die Initiative für ein Verhüllungsverbot leider eine Notwendigkeit geworden. Wenn sich Bundesrat und Parlament gegen diese Vorlage aussprechen, dann sollen sie endlich konsequent gegen Hassprediger wie Abu Ramadan vorgehen und solche Leute des Landes verweisen. Doch damit dies geschieht, braucht es Druck aus der Bevölkerung und am 7. März 2021 ein Ja zum Verhüllungsverbot!

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