Am 24. November 2013 kommt die kantonale Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» zur Abstimmung. Urheberin der Initiative ist die Junge SVP Kanton Bern, welche für dieses Volksbegehren über 16’000 gültige Unterschriften gesammelt hat. Mit dem Schweizer Pass sind weltweit einzigartige Volksrechte verbunden. Er darf deshalb nicht leichtfertig vergeben werden. Die Junge SVP fordert deshalb klare Mindestvoraussetzungen bei Einbürgerungen.
Das Erfordernis, eine Amtssprache zu beherrschen, ist eine der wichtigsten Bedingungen einer gelungenen Integration. Die Initiative will die Voraussetzung des Beherrschens einer Amtssprache auf Verfassungsstufe festlegen und damit die Legitimation dieser Voraussetzung stärken. Überdies verlangt die Initiative nachweislich gute und nicht nur knapp ausreichende Sprachkenntnisse. Von Personen, die zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben (dies entspricht der Wohnsitzfrist für die Einbürgerung), kann verlangt werden, dass sie unsere Amtssprache gut beherrschen.
Kompromisse bei Fragen der Integration sind fehl am Platz!
Wer eine Amtssprache nicht ausreichend beherrscht, kann heute aufgrund grosszügiger Ausnahmen trotzdem mit einer Einbürgerung rechnen. Mit der Initiative wäre die Beherrschung der Sprache eine echte Pflichtvoraussetzung. Das heute verlangte Sprachniveau A2 verlangt zudem lediglich: «Ich kann einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für mich wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zu Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Ich verstehe das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.» Diesen Umstand hat nun offenbar selbst der bernische Grosse Rat bemerkt und gewisse Verbesserungen beschlossen. Das ist ein erster Teilsieg für die Initiative. Indes gehen diese Verbesserungen nicht weit genug. Echte und sichere Verbesserungen gibt es damit nach wie vor nur mit der Initiative!