Regierung will Reglement präzisieren

Das Bieler Parlament befindet heute über die Anpassung des Parkierungsreglements. Die Regierung wird einen Änderungsantrag zum eigenen Geschäft einreichen – weil sie kurzfristig einen Fehler einsehen musste.

Der Bieler Stadtrat diskutiert heute die Anpassung des städtischen Parkierungsreglements. Der Gemeinderat beantragt dem Parlament die Teilrevision, da das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Stadt im Dezember 2015 rügte, die Rechtslage betreffend der Parkgebühren sei in verschiedenen Punkten zu konkretisieren. Das Verwaltungsgericht hatte sich überhaupt mit den Bieler Parkgebühren befassen müssen, weil SVP-Stadträtin Sandra Schneider Anfang 2015 Beschwerde eingereicht hatte gegen den Gemeinderatsbeschluss, die Parkgebühren zu erhöhen.

Schneider erhielt teilweise Recht, das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, der Gemeinderat habe in mehreren Punkten gegen das stadteigene Parkierungsreglement verstossen (das BT berichtete). Zwar hatte Schneider in ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht mit dem Reglement, sondern mit den vom Gemeinderatsbeschluss abweichenden Empfehlungen des Preisüberwachers argumentiert. Doch obwohl ihre Argumente letztlich durchfielen, konnte sie ihr Ziel erreichen, die Erhöhung der Gebühren in wesentlichen punkten zu verhindern.

Die Ratsrechte steht alleine
Mit der Anpassung will der Gemeinderat nun die vom Verwaltungsgericht festgestellten Lücken im Reglement schliessen und korrekte rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Der Gebührenrahmen wird für die Parkkartenkategorien neu festgesetzt, somit wäre die von Schneider verhinderte Gebührenerhöhung für den Gemeinderat in einem zweiten Anlauf wasserdicht. Und dieser Anlauf, das hat der Gemeinderat bereits klar gemacht, wird rasch folgen. Doch es geht nicht nur darum, Vereiteltes nachzuholen: Neu wird im Reglement festgeschrieben, dass die Parkgebühren höher als kostendeckend angesetzt werden dürfen. Zudem möchte der Gemeinderat Lenkungswirkungen erzielen, also höhere Gebühren erheben, um vorab Pendler dazu zu bewegen, vom Auto auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.

Die Fraktion SVP/Die Eidgenossen lehne die Teilrevision des Parkierungsreglements an der heutigen Sitzung ab, sagt Stadtrat Martin Scherrer (SVP). «Damit bleiben wir in unserer Haltung konsequent.» Die SVP hatte Schneider bereits bei ihrem Kampf gegen den Gemeinderatsbeschluss unterstützt. Scherrer sagt: «Die geplante Teilrevision des Reglements, ist eine verstecke Gebührenerhöhung.» Er spricht darauf an, dass die Gebühren durch die Reglementsanpassung zwar nicht automatisch erhöht würden, die Rahmenbedingungen dafür aber geschaffen werden sollen.

Sandra Schneider sagt, das Vorhaben des Gemeinderats sei bereits im Grundsatz stossend. «Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Regierung mit der Parkgebührenerhöhung den Rahmen gesprengt hat. Nun soll halt einfach der Rahmen erweitert werden», sagt sie. Man werde sich gegen diese Anpassung engagieren, nötigenfalls auch im Vorfeld der Urnenabstimmung im September, sollte der Stadtrat dem Geschäft zustimmen, so Schneider.

Und das ist so gut wie sicher, denn in ihrer grundlegend ablehnenden Haltung steht die Fraktion SVP/Die Eidgenossen heute Abend alleine. Die Reglementsanpassung wird im Stadtparlament grossmehrheitlich für nötig befunden. «Sandra Schneider hat den Handlungsbedarf beim Reglement ja mit ihrer Beschwerde selber aufgezeigt», sagt SP-Fraktionspräsidentin Dana Augsburger-Brom.

Regierung korrigiert sich
Und dennoch waren im Vorfeld der heutigen Sitzung nicht alle zufrieden: Stadtrat und Jurist Daniel Suter (PRR) stellte fest, dass das Reglement nicht ganz vollständig ist. Nicht alle Parkkartenkategorien sind im Gebührenrahmen abgebildet. Die Fraktionen PRR, FDP und EVP/BDP stellten gestern deshalb eine Rückweisung des Geschäfts in Aussicht, sollte der Gemeinderat nicht noch reagieren. Es sei schliesslich nicht Aufgabe des Parlaments, Bestimmungen zu formulieren, sagte FDP-Fraktionspräsident Stefan Kaufmann.

Mit dem Hinweis von Daniel Suter auf Unvollständigkeit des neuen Reglements haben sich gestern der Leiter der Abteilung öffentliche Sicherheit André Glauser und Stadtschreiberin Barbara Labbé befasst. Labbé sagt, sie erachte es als sinnvoll, die Bestimmung betreffend der Gebührenrahmen zu präzisieren. Aus juristischer Sicht habe sie deshalb empfohlen, einer entsprechenden Änderung stattzugeben. Ein Änderungsantrag könnte heute nicht nur vom Parlament, sondern auch vom Gemeinderat selber eingebracht werden.

Und genau dies beabsichtigt die Stadtregierung laut dem zuständigen Sozial- und Sicherheitsdirektor Beat Feurer (SVP). Suter habe berechtigterweise auf einen Fehler hingewiesen, «den der Gemeinderat mit einem Änderungsantrag korrigieren kann». Und das werde er auch tun.

Quelle: Lino Schaeren, Bieler Tagblatt

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