Archiv für: Mai 2010

Mehr Mundart in den Klassenräumen!

von Sandra Schneider E-Mail

In Kindergärten wie auch in den Schulen soll wieder vermehrt Mundart gesprochen werden. Schliesslich haben wir uns nicht umsonst von der Standartsprache distanziert.

Warum sollen denn Kindergarten- und Schulkinder nicht auch während des Unterrichts in den Genuss der Sprache des Herzens, also dem Schweizerdeutschen, kommen? Ich bin davon überzeugt, dass die Integration von Ausländern besser gelingt, wenn sie die gleiche Sprache sprechen, wie die Schweizer. Meine Erfahrungen in diesem Bereich zeigen deutlich, dass Ausländer, welche akzentfrei Schweizerdeutsch sprechen, viel besser integriert sind.

Neue Standpunkte der Jungen SVP Biel-Seeland

von Sandra Schneider E-Mail

*Schluss mit Sozialhilfe- und Asylmissbräuchen

*Mehr Sicherheit – weniger Ausländerkriminalität

*Wir wollen härtere Strafen und einen strengeren Strafvollzug

*Ausschaffung krimineller Ausländer

*Schluss mit der Ausnützung des Mittelstandes

*Strengeres Schulniveau im Seeland

*Durchsetzung der Landeskultur

*Vertretung des Gewerbes und der Bauern

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - eine Unterscheidung ist durchaus notwendig!

von Sandra Schneider E-Mail

Eine Steuererklärung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Komplexität einer solchen ist uns allen bestens bekannt. Einige sind einfach und bereiten weniger Probleme - andere hingegen sind komplizierter. Beispielsweise die Steuererklärung des Kantons Bern.

Steuerhinterziehung liegt vor, sobald Angaben eines steuerbaren Ertrages nur teilweise oder gar nicht angegeben werden. Würden wir die Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug nicht kennen, würde nun der Steuerpflichtige mit einem gleichen Strafverfahren belastet, wie jemand der absichtlich Urkunden gefälscht hat. Dies wäre unverhältnismässig und total unsinnig. Dank der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird der Steuerpflichtige bei Steuerhinterziehung "nur" gebüsst. Aber ACHTUNG, auch diese Busse kann happig sein:

„DBST Art. 175 Absatz 2: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.“

Die Strafe für einen Steuerbetrüger ist in den meisten Fällen das Gefängnis oder eine Busse von bis zu 30‘000 Franken.

Die Unterscheidung ist also durchaus sinnvoll.