Keine Einbürgerung ohne nachweisliche Integration!

Mein Referat, gehalten an der Medienkonferenz zum Start der Abstimmungskampagne JA zur Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern», 17. Oktober 2013 in Bern.

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Das Schweizer Bürgerrecht ist mit weltweit einzigartigen Privilegien verbunden. Nirgendwo sonst können die Bürgerinnen und Bürger so direkt auf die politischen Prozesse einflussnehmen wie in unserem Land. Die Vergabe des Schweizer Passes darf daher nicht leichtfertig geschehen. Wer sich einbürgern möchte, muss nachweisen, dass er oder sie in unsere Gesellschaft integriert ist.

Welche Voraussetzungen die vorgängige Integration genau beinhaltet, ist heute ungenau definiert und zudem sehr tief angesetzt. Dies belegen allein schon die Zahlen: Wurden im Zeitraum zwischen 1992 und 1998 gerade einmal, 6‘662 Ausländer eingebürgert, waren es in der Periode 2005-2010 fast 24‘000 Personen! Dies ist eine Zunahme von 259 Prozent! Im schweizweiten Vergleich ist Bern mittlerweile ein «Schweizermacher-Kanton» und weist eine der höchsten Einbürgerungsquoten auf. Von den zehn Gemeinden mit den höchsten Einbürgerungsquoten befinden sich gleich deren drei im Kanton Bern. Dies sind Burgdorf und Thun auf den Plätzen 1 und 2 sowie Köniz auf Platz 7. Aber auch die Gemeinden Ostermundigen, Bern, Langenthal oder Biel weisen eine sehr hohe Quote auf. Auffallend ist dabei, dass insbesondere grössere Ortschaften das Schweizer Bürgerrecht leichtfertig vergeben.

Einbürgerungsverfahren leiden heute an einem gravierenden Mangel. Seitdem das Bundesgericht für negative Einbürgerungsentscheide eine Begründung verlangt, sind solche Verfahren zum Juristenfutter geworden. Der gesunde Menschenverstand kommt zu kurz. Die Angst vor einem Beschwerdeverfahren und deren Folgekosten werden immer mehr zum ausschlaggebenden Faktor im Einbürgerungsverfahren. Die Folge ist klar: Im Zweifelsfall wird heute eingebürgert. Das belegen die 35‘056 Einbürgerungen, welche allein im Jahr 2012 in der Schweiz stattgefunden haben.

Die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» der Jungen SVP Kanton Bern fordert klare Mindestanforderungen für Ausländer, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangen wollen.

So soll künftig nicht mehr eingebürgert werden, wer ein Verbrechen begangen hat, von der Sozialhilfe lebt, die Sprache nicht beherrscht und nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Unsere Initiative hält ebenfalls einen wichtigen Grundsatz fest: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Seitdem negative Einbürgerungsentscheide zwingend begründet werden müssen, können Gemeindebehörden den Schweizer Pass an schlecht- bzw. nicht-integrierte Personen kaum mehr verwehren. Hier schafft die Initiative klare Regeln, an denen sich Behörden einerseits, aber auch Einbürgerungswillige andererseits orientieren können.

Die Initiative der Jungen SVP ist dringend nötig. Die heute geltenden kantonalen Gesetze stellen kaum entsprechende Hürden auf. Mangels konkreter Gesetzesvorgaben ist im Kanton Bern die Wegleitung der Kantonsverwaltung für Einbürgerungen massgebend. Eben diese weisen bislang keine ausreichend strengen Mindestvoraussetzungen auf.

So ist es gemäss heutiger Regelung möglich, dass selbst verurteile Verbrecher eingebürgert werden können. Sie müssen hierfür einzig eine sechsmonatige Probezeit abwarten. Ähnlich verhält es sich bei Sozialhilfeempfängern, denen nach heutiger Rechtsprechung die Einbürgerung nicht verwehrt werden darf, obwohl sie finanziell nicht auf eigenen Füssen stehen. Mit Blick auf meine Stadt Biel und der schweizweit höchsten Sozialhilfequote von über 11 Prozent ist diese Gangart schon beinahe beängstigend. Mit der Initiative sind solche Fälle nicht mehr möglich. Wer Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen noch nicht zurückbezahlt hat, darf nicht eingebürgert werden!

Die Initiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» gibt klare Punkte vor, welche von Gesuchstellern erfüllt werden müssen. Wir dürfen von künftigen Mitbürgern erwarten, dass diese gute und nicht bloss ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen. Mit einem JA am 24. November wird sichergestellt, dass Einbürgerungswillige sich wirklich in unsere Gesellschaft integrieren und als Schweizer Bürger zum Wohle unseres Landes beitragen werden.

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