Interpellation: Sanktionen bei fehlender Kooperation

Eine der NHS Massnahmen betraf die Verstärkung von Sanktionsmassnahmen bei fehlender oder mangelhafter Kooperation von Sozialhilfe-Empfängern. In diesem Zusammenhang interessiert es zu erfahren, wie sich die entsprechenden Massnahmen entwickelt haben, weshalb wir an den Gemeinderat treten mit der Bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch ist die Summe der getroffenen finanziellen Sanktionen für das Jahr 2017 im Vergleich zu den Jahren 2014/2015/2016?
  2. Was erwartet der Gemeinderat von der neu geltenden Möglichkeit, bis zu 30% Kürzungen vom Grundbedarf vornehmen zu können für zusätzliche methodische und finanzielle Resultate/Möglichkeiten?
    Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass bei fehlender Kooperation von Sozialhilfe-Empfängern die Sozialhilfe eingestellt werden kann bzw. nur noch Nothilfe ausgerichtet wird. Kommt dies in Biel auch zur Anwendung? Was für Änderungen und Möglichkeiten ergeben sich allenfalls für den Sozialdienst aus diesem Urteil?
  3. Welche Änderungen und Anpassungen von übergeordneten Rahmenbedingungen wären im Zusammenhang mit dieser Thematik aus Sicht des Gemeinderates allenfalls wünschenswert?

Biel/Bienne, 18.01.2018
Sndra Schneider, Fraktion SVP/Die Eidgenossen

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