Überteuerte Parkgebühren werden aufgehoben – Junge SVP Biel-Seeland erreicht Sieg vor Verwaltungsgericht

11739511_10207366040612083_1014531688_nMit der Teilrevision der städtischen Parkierungsverordnung plante der Bieler Gemeinderat, die Parkgebühren in der Stadt massiv anzuheben. Die Junge SVP Biel-Seeland wehrte sich zusammen mit dem Automobilclub ACS und dem Bund der Steuerzahler (BDS) gegen die unverhältnismässige Mehrbelastung und zog ihre Beschwerde bis vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht gibt der JSVP nun in zentralen Punkten Recht und hebt einige der Gebührentarife auf.

Die Teilrevision der Bieler Parkierungsverordnung sah massive Gebührenerhöhungen für Parkplatzbenutzer vor. Dagegen erhob Stadträtin Sandra Schneider, Präsidentin der Jungen SVP Biel-Seeland, Beschwerde beim Regierungsstatthalter und zog den Fall nach dessen Abweisung an das kantonale Verwaltungsgericht weiter. Dank Schneiders Intervention wurde auch der nationale Preisüberwacher über die Bieler Gebührenpolitik aufmerksam. In seinen Empfehlungen kritisierte er die geplanten Tariferhöhungen für die Parkkarte Blaue Zone (24h) als «eindeutig überhöht»; die Erhöhung für die standortbezogene Jahresdauerparkkarte gar als «krass». In beiden Fällen verlangte der Preisüberwacher eine markant tiefere Obergrenze.

Das Verwaltungsgericht verfügte in seinem Urteil, dass die neuen Gebührentarife für die Parkkarte Blaue Zone und für die standortbezogene Dauerparkkarte aufgehoben werden. Weiter stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Parkierungsverordnung dem städtischen Parkierungsreglement in Teilen widerspricht und somit höheres Recht verletzt.

Stadträtin Sandra Schneider ist mit dem Urteil zufrieden: «Die Aufhebung der beiden Gebührentarife ist ein grosser Sieg für die Junge SVP. Dadurch wurden unrechtmässige Gebühren und deren willkürliche Erhöhung verhindert. Ebenso stärkt das Gericht mit seinem Urteil die Position des Preisüberwachers, der weit tiefere Gebühren-Obergrenzen empfahl.» Zur Erinnerung: Der Preisüberwacher empfahl für die Parkkarte Blaue Zone (24h) eine Obergrenze von 12 Franken (die Stadt Biel wollte 16 Franken). Die Jahresdauerparkkarte sollte von bisher 528 Franken auf satte 1017 Franken ansteigen; der Preisüberwacher setzte die Limite aber bei 770 Franken fest. Ohne Schneiders Beschwerde wären jedem Parkplatzbenutzer jährlich mehrere hundert Franken unrechtmässig abgeknöpft worden.

Sandra Schneider beantragte vor Gericht die komplette Aufhebung der Parkierungsverordnung, was das Verwaltungsgericht jedoch abwies. Schneider hierzu: «Ein komplette Aufhebung der Parkierungsverordnung wäre aus politischer Sicht besser gewesen. Nun haben wir eine revidierte Verordnung, welche in Teilen wieder der alten Fassung entspricht.» Nichts desto trotz ist Schneider zufrieden damit, dass sie im Kern mit ihrem Rechtsbegehren vor Gericht Recht erhalten hat. Es bleibt zu hoffen, dass der Bieler Gemeinderat seine Lehren aus diesem Fall zieht. Dass die Verordnung dem eigenen Reglement widerspricht und somit gegen höheres Recht verstösst, ist peinlich. Es ist Aufgabe der Politik, dass Rechtstexte verständlich formuliert sind und auch von Rechtslaien verstanden werden können.

Die Beschwerde der Jungen SVP Biel-Seeland wurde vom Automobilclub ACS und vom Bund der Steuerzahler (BDS) unterstützt. Die Jungpartei bedankt sich herzlich bei beiden Organisationen für den Support und freut sich, dass die Interessen der Autofahrer und der Steuerzahler gewahrt werden konnten. Die Junge SVP wird sich weiterhin für tiefere Steuern, Gebühren und Abgaben einsetzen und bei Bedarf auch in Zukunft auf dem Rechtsweg gegen Willkür-Entscheide vorgehen.

Für Rückfragen:

Stadträtin Sandra Schneider, Präsidentin Junge SVP Biel-Seeland, Tel. 079 729 58 03

>> Entscheid/Verfügung des Verwaltungsgerichts (PDF; 8MB)

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