Staatliche Abzocke bei den Bieler Parkgebühren

Die Stadt Biel steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Um dies zu ändern, ist der Gemeinderat auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Nicht verwunderlich also, dass auch die Autofahrer einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Per 1. Juni 2015 hätte eine neue Parkierungsverordnung in Kraft treten sollen, welche massive Tarif-Erhöhungen vorsehen. Besonders betroffen wären die Tageskarten (von bisher 7 Franken auf neu 16 Franken) und die Pendlerkarten (von 528 Franken auf neu 1017 Franken pro Jahr) gewesen. Hätte und wäre, denn gegen die Verordnung habe ich Einsprache erhoben.

11739511_10207366040612083_1014531688_nDer rotgrüne Gemeinderat beschloss neben Preiserhöhungen auch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeit. Mit der revidierten Verordnung greift er sehr tief in die Taschen der Bürger. Stark betroffen sind dadurch auch Gewerbe und alle, welche die Stadt Biel mit dem Auto besuchen. Wirtschaftsfreundlich geht anders. Neben der Einsprache kontaktierte ich auch den Preisüberwacher, da mich auch seine Meinung dazu interessierte. Seine Antwort liess aufhorchen. Die neuen Preise für Pendler- und Tageskarte erachtete er als „krass“ und „massiv überhöht“. Er empfahl der Stadt, die Tarif-Obergrenzen zu senken und einen verträglicheren Preisanstieg zu planen. Weiter teilte er mit, dass er von der Stadt nicht vorgängig konsultiert worden ist. Das Preisüberwachungsgesetz verlangt jedoch genau dies. Streng genommen verletzt der Gemeinderat hier bereits Bundesrecht. Meine Beschwerde und die Empfehlungen des Preisüberwachers landeten beim zuständigen Regierungsstatthalter. Dieser stellte der Stadt jedoch quasi einen Blankoscheck aus, indem er alle Einwände vom Tisch wies.

Gegessen ist die ganze Sache aber noch nicht. Mit dem Weiterzug meiner Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht wird die Causa noch einmal verhandelt. Und es scheint, als hätte der Gemeinderat neben der unterlassenen Konsultation des Preisüberwachers auch noch einen weiteren „Bock“ geschossen. Neben der revidierten Verordnung und ihren neuen Tarifen gibt es in der Stadt Biel auch ein Parkierungsreglement. Dieses steht in der Rechtshierarchie über der Verordnung. Und es definiert Bandbreiten für die Parkgebühren. Die neuen Tarife gemäss Verordnung überschreiten die entsprechenden Obergrenzen massiv. In ihrer Antwort musste die Stadt nun zugeben, dass sie diesen Umstand „übersehen“ hat.

Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die geplanten Parktarife entscheiden. Zumindest politisch hat sich der Bieler Gemeinderat mit seinem zweifelhaften Vorstoss ins Abseits manövriert. Wenn Biel finanziell gesunden will, darf sie nicht die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern. Doch genau das droht der Stadt. Dagegen wehre ich mich mit meiner Beschwerde. Ich freue mich sehr, dass mich der ACS tatkräftig unterstützt!

Sandra Schneider, Stadträtin SVP Biel und Präsidentin Junge SVP Biel-Seeland

Dieser Text erschien im Bulletin des ACS Bern, Ausgabe 03/2015

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