Interpellation: Kunsteinkäufe der Stadt Biel: Wurde der Ausgabenstopp missachtet?

Der Bieler Gemeinderat hatte im August 2013 ein Ausgabenmoratorium beschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 21.8.2015). Mit dieser Sofortmassnahme wollte er die defizitäre Entwicklung der Bieler Finanzen eindämmen. Aus der Verwaltung habe ich den Hinweis erhalten, dass sich die Kulturdirektion nicht an diesen Gemeinderatsbeschluss hielt. So sollen weiterhin Kunstwerke eingekauft worden sein. Diesen Sachverhalt wollte ich beim zuständigen Gemeinderat Cédric Némitz abklären lassen. Herr Gemeinderat Némitz legte per E-Mail dar, dass im Jahr 2013 Anschaffungen in der Höhe von 96‘191 Franken getätigt worden waren. Im Voranschlag 2013 wurden entsprechend 100‘000 Franken budgetiert.

In der Stadtratssitzung vom Mai 2015 überreichte mir Gemeinderat Némitz zusätzlich eine Liste mit den im Jahr 2013 getätigten Einkäufen. Auf dieser Liste werden jedoch Einkäufe in der Summe von Fr. 99‘001.06 ausgewiesen. Da es sich vielleicht um einen Schreib- oder Rechenfehler handeln konnte, zählte ich die einzelnen Beträge zusammen und kam dabei auf Fr. 99‘457.06 – erneut eine Zahl, welche von der ersten Information abweicht.

Weiter wollte ich wissen, wann diese Kunstwerke gekauft, resp. verbucht worden sind. Trotz mehrmaliger Anfrage, erhielt ich keine oder lediglich eine ausweichende Antwort. Ich hoffe, die stadträtliche Interpellation möge nun endlich Licht in diese Sache bringen.

Wir bitten den Gemeinderat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viel wurden im Jahr 2013 für Kunsteinkäufe nun tatsächlich ausgegeben?
  2. Aus welchem Grund erhielt ich für den gleichen Posten unterschiedliche Angaben mitgeteilt?
  3. Der Gemeinderat hat die im Jahr 2013 getätigten Kunsteinkäufe aufgelistet. Wann wurden diese Einkäufe im Einzelnen getätigt?
  4. Falls Kunstwerke während des Ausgabenmoratoriums akquiriert wurden: Weshalb hielt sich die Kulturdirektion nicht an den gemeinderätlichen Beschluss vom August 2013?
  5. Sollten Kunstwerke während des Ausgabenmoratoriums gekauft worden sein: Hat der Gemeinderat Massnahmen beschlossen oder anderweitig auf die Missachtung des gemeinderätlichen Beschlusses reagiert?
    1. Wenn ja, was wurde konkret unternommen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  6. Der Ausgabenstopp wurde Mitte August 2013 beschlossen und galt bis Ende Jahr, also mindestens vier Monate lang. Wie ist zu erklären, dass trotz dieser verkürzten „Einkaufs-Zeit“ das Budget von 100‘000 Franken dennoch vollständig ausgeschöpft wurde?
  7. Wie oft und wann werden jährlich Kunsteinkäufe beschlossen?
  8. Eine Kunstkommission ist für den Kauf von Kunstwerken zuständig.
    1. Unter welchen Kriterien werden Kunstwerke für den Kauf ausgesucht?
    2. Unter welchen Kriterien werden die Preise für die Kunstwerke generell bestimmt?
    3. Wie geschah diese Preisbestimmung konkret im oben erwähnten Beispiel von „Parzival“?
    4. Ist es zutreffend, dass die oben aufgeführten Kunstwerke nicht zum Gestehungs-preis veräussert werden können (siehe Antwort auf Motion 20140229 «Kunst-sammlung der Stadt Biel auktionieren – den Erlös zweckgebunden verwenden» vom 10.12.2014)?
    5. Die Sitzungen resp. die Beschlüsse über die Kunsteinkäufe werden protokolliert. Gemäss Email-Auskunft von Gemeinderat Némitz sind diese aber nicht öffentlich einsehbar. Wird der Gemeinderat diese Protokolle künftig veröffentlichen? Schliesslich ist es von öffentlichem Interesse, warum welches Kunstwerk für wie viel Geld gekauft worden ist.
    6. Weshalb besteht die Kunstkommission ausschliesslich aus Kunstschaffenden, jedoch ohne Vertreter von Stadtrat und/oder politischen Parteien? Ist der Gemeinderat nicht der Meinung, dass die Kommission zwecks Transparenz und Kontrolle diesbezüglich geöffnet werden soll?

Sandra Schneider, Fraktion SVP/Die Eidgenossen
Biel/Bienne, 19.08.2015

>> Vorstosstext mit Anhängen (PDF)

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